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Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplanung gemäß der EU-Richtlinie 2002/49/EG und § 47d Abs. 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Lärmaktionsplanung gemäß der EU-Richtlinie 2002/49/EG und § 47d Abs. 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Gemäß § 47d Abs. 3 des BImSchG sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Zudem sollen ruhige Gebiete erhalten werden. Basierend auf den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie erfolgt nunmehr in der Stufe 3 für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr eine Lärmaktionsplanung. Durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) wurden Lärmkarten für die o. g. Straßen im Stadtgebiet Eschweilers erarbeitet, die der Lärmaktionsplanung als Grundlage dienen. Sie stehen unter der Adresse http://www.umgebungslaermportal.nrw.de zur Verfügung. Auf Basis dieser Pläne wurde der Plan erstellt. Nach erfolgter öffentlicher Beteiligung wurde er durch den Stadtrat in der Sitzung am 18.03.2020 beschlossen. Er steht über den angefügten Link im Bereich "Download" zur Verfügung.
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Zuständige Einrichtung
- Straßenbau und Verkehr
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- Johannes-Rau-Platz 1
- 52249 Eschweiler
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-440
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E-Mail: olaf.venherm@eschweiler.de
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