Lärmaktionsplan

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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplanung für die Stadt Eschweiler

Fortschreibung Stufe IV

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten zu erstellen und darauf aufbauend Lärmaktionspläne aufzustellen und zu beschließen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Städte und Gemeinden in der Nähe Großflughäfen, Haupteisenbahnstrecken und mit Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben in Bezug auf den Straßenverkehrslärm zuständig. Die Lärmaktionsplanung für Haupteisenbahnstrecken des Bundes erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt.

Bei dem Lärmaktionsplan für die Stadt Eschweiler handelt es sich um ein kommunales Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung durch den Straßenverkehr und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Eschweiler bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

Für Eschweiler liegt eine Lärmkartierung aller Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr vor. Innerhalb des Stadtgebiets trifft dies auf die Straßenabschnitte der B 264, L 11, L 223, L 238 sowie der BAB 4 zu. Alle weiteren Landes-, Kreis und Gemeindestraßen weisen ein geringeres Verkehrsaufkommen auf und wurden bei der Kartierung nicht berücksichtigt.

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in zwei Phasen. Die erste Phase erfolgte bereits über den Jahreswechsel 2023/2024. Grundlage für diese erste Phase war die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) erstellte Lärmkartierung. Für die nunmehr aktuelle zweite Phase steht der Entwurf der 4. Fortschreibung des Lärmaktionsplans zum Download (vgl. Link am rechten Bildschirmrand) und zur Einsichtnahme im Rathaus zur Verfügung. Ein Exemplar befindet sich zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Eschweiler, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler, 4. Etage, vor Raum 451.

Wie kann ich mich beteiligen?

Die Beteiligung in der Phase 2 erfolgt im Zeitraum 01.03.2024 bis 26.04.2024. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit zur Beteiligung grundsätzlich für jede Person oder Einrichtung sich an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Über den nebenstehenden Link können Sie eine E-Mail an die zuständige Kontaktperson verfassen. Geben Sie uns beispielsweise Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Sollten Sie Anmerkungen zum Entwurfstext haben, lassen Sie es uns wissen!

Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung der abschließenden Bearbeitung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss wird diese Schlussfassung dann in der Sitzung am 20.06.2024 beraten ehe der Stadtrat dann in der Sitzung am 03.07.2024 einen Beschluss zum Lärmaktionsplan fassen wird.

 

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Die Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken finden Sie auf dem Geoportal des Eisenbahn-Bundesamts. GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)